Produkt und Lieferweg zuerst festlegen
Definieren Sie das Material vor der Partnersuche: Cannabisblüten, ein bestimmter Extrakt, ein pharmazeutischer Wirkstoff oder ein Fertigarzneimittel. Halten Sie Verwendungszweck, Zielspezifikation, Menge, Verpackung und Lieferort fest. Materialien mit ähnlicher Bezeichnung können sich bei Zusammensetzung, Unterlagen und zulässigen Anwendungen unterscheiden.
Skizzieren Sie den Weg vom Produzenten über Verarbeiter, Importeur und Distributor bis zum Empfänger. Klären Sie, wer Besitz übernimmt, Rechnungen stellt, Material lagert und Qualitätsentscheidungen trifft. Ein nachvollziehbarer Ablauf macht Lücken früh sichtbar.
Unternehmen und Tätigkeit genau prüfen
Fordern Sie den Namen des Rechtsträgers, die Betriebsanschrift und die zur vorgesehenen Rolle passenden Erlaubnisse an. Prüfen Sie, ob Unternehmen, Betriebsstätte und Tätigkeit zum geplanten Vertrag passen. Die BfArM-Hinweise für Händler zeigen, welche Angaben zu Betriebsstätte, verantwortlicher Person und Produkten für eine Medizinalcannabis-Erlaubnis relevant sind.
Ein per E-Mail übermitteltes Zertifikat ist ein zu prüfender Nachweis. Abweichungen bei Namen, Anschriften, Produktbezeichnungen oder Dokumentdaten sollten Sie vor dem nächsten Schritt mit dem Partner oder der ausstellenden Stelle klären.
Qualitätsnachweise im Zusammenhang lesen
Vergleichen Sie die aktuelle Produktspezifikation mit einem repräsentativen chargenbezogenen Analysenzertifikat. Klären Sie, wie Identität, Methoden, Grenzwerte und Ergebnisse zur konkreten Qualität passen. Bewerten Sie Herstellungsnachweise gesondert. Die GMP-Informationen der EMA erläutern die EudraGMDP-Datenbank mit Erlaubnissen, Zertifikaten und Informationen über festgestellte Nichtkonformität.
Ein Chargenbericht und ein Nachweis für eine Herstellungsstätte beantworten unterschiedliche Fragen. Übertragen Sie eine Bestätigung für einen Standort, Vorgang oder Stoff nicht ungeprüft auf einen anderen. Fragen Sie nach dem Umgang mit Abweichungen, Änderungen und Beschwerden.
Die Bewegung des Materials vereinbaren
Besprechen Sie Lagerbedingungen, Transportverantwortung, Verpackung, Übergaben und den Umgang mit verspäteten oder beschädigten Sendungen. Legen Sie fest, wer Temperaturabweichungen bewertet und wie Material bis zur Klärung gesperrt wird.
Nutzen Sie eine schriftliche Verantwortungsmatrix für ausgelagerte Tätigkeiten. EudraLex Band 4 der Europäischen Kommission enthält Leitlinien zu Qualitätssystemen, Dokumentation und ausgelagerten Tätigkeiten. Welche Vorgaben gelten, hängt von Produkt und Tätigkeit ab.
Kommunikation vor einer Zusage erproben
Fordern Sie ein überschaubares, vollständiges Unterlagenpaket an und vereinbaren Sie einen realistischen Rückmeldetermin. Eine hilfreiche Antwort nennt verfügbare Dokumente, offene Punkte und die zuständige Person. Ungeklärte Widersprüche, Druck zur Umgehung der Qualifizierung oder unklare Eigentumsverhältnisse am Bestand erfordern weitere Prüfung.
Vergleichen Sie Partner anhand derselben Anforderungen. Dokumentieren Sie Prüfergebnisse, offene Maßnahmen und die für verbleibende Unsicherheiten verantwortliche Entscheidungsperson. Das ist aussagekräftiger als eine einzelne Werbeaussage.
Die Geschäftsbeziehung überprüfbar gestalten
Die Qualifizierung ist der Anfang. Vereinbaren Sie, wie aktualisierte Unterlagen, geänderte Herstellungsabläufe, Beschwerden und Lieferleistungen kommuniziert werden. Planen Sie eine Überprüfung passend zur Bedeutung und Komplexität der Beziehung.
Dronivia kann Ihren Beschaffungsbedarf und die relevanten Produkt- und Dokumentationsfragen mit Ihnen besprechen. Für Erlaubnisse, Qualitätsentscheidungen und Pflichten bleiben die Organisationen verantwortlich, die die jeweilige regulierte Tätigkeit ausüben.
Vor dem nächsten Schritt
Rechtsträger und Betriebsstätte identifizieren.
Alle Material- und Dokumentenübergaben erfassen.
Spezifikation und CoA der konkreten Qualität zuordnen.
Geltungsbereich von Erlaubnissen und Zertifikaten klären.
Lagerung, Lieferung und Abweichungsbearbeitung vereinbaren.
Quellen und weiterführende Informationen
Quellen geprüft am 27. Oktober 2026.
BfArM — trader application guidance